- Entwehrung
- Ent|weh|rung, die; -, -en [zu veraltet entwehren = berauben, jmdm. etw. wegnehmen] (Rechtsspr.): Eviktion.
Universal-Lexikon. 2012.
Universal-Lexikon. 2012.
Entwehrung — Entwehrung, soviel wie Entwährung (s. d.) … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Eviktion — Evik|ti|on 〈[ vik ] f. 20〉 Besitzentziehung (auf jurist. Wege) [<lat. evictio „Sicherstellung“] * * * Eviktion [lateinisch, zu evincere »gänzlich besiegen«] die, / en, Entwehrung, die Entziehung einer Sache durch richterliches Urteil, weil… … Universal-Lexikon
Enteignung — (Zwangsenteignung, Zwangsabtretung, Entwehrung, Expropriation) ist das Verfahren, durch das jemand im öffentlichen Interesse genötigt wird, ein ihm zustehendes Recht gegen Entschädigung an den Staat oder an eine von der zuständigen Behörde dazu… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Eviktion — Als Eviktion (lateinisch evincere: „völlig besiegen“, im schweizerischen Sprachgebrauch auch Entwehrung oder Entwährung[1]) im Zivilrecht ist die Durchsetzung eines Herausgabe oder Abtretungsanspruchs durch eine Person, die ein besseres… … Deutsch Wikipedia